Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 10 Punkte, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieb und Unternehmen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der folgende Beitrag legt den Schwerpunkt auf eine Analyse der Schranke des Verbotes der Altersdiskriminierung bei Sozialplänen. Sie dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor Benachteiligungen durch Sozialplanregelungen aus Gründen des Alters. Die Analyse bedient sich dabei einer Auslegung der Richtlinie 2000/78/EG, deren Umsetzung in Form des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und den Erkenntnisstand von Literatur und Rechtsprechung. Das deutsche Arbeitsrecht wird durch den europäischen Gesetzgeber maßgeblich beeinflusst und gestaltet. Die deutsche Sozialplanpraxis ist ein über Jahrzehnte gefestigtes Institut der Betriebsverfassung. Das Verbot der Altersdiskriminierung zeigt, dass Ziel von EU-Richtlinien, deren Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber und die bisherige Rechtsprechung des BAG nicht immer auseinanderlaufen und eine radikale Neuerung mit sich bringen müssen.
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