Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache), Note: 1,15, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Sterbehilfe, Sprache: Deutsch, Abstract: In heutigen Debatten westlicher Ethikkommissionen und -räten findet das Thema "Tötung auf Verlangen" oder auch "Sterbehilfe" immer häufiger Einlass und wird weitestgehend kontrovers diskutiert. Eine mögliche Lösung zu der moralischen Rechtfertigung der Tötung von unheilbar Kranken scheint in weiter Ferne zu sein, ein allgemeiner Konsens undenkbar. Häufig in der Debatte, die Kritik der Ökonomisierung der Sterbehilfe, wie sie einigen Vereinigungen wie der "Dignitas" vorgeworfen werden. Doch vor allem umstritten, die moralische Rechtfertigung von Tötungsfällen, bei denen die Patienten nicht mehr selbst Herr über ihr eigenes Leben sind und keine Aussicht auf Besserung besteht, wie bei einem Fall in Hildesheim, bei dem ein Sohn seine Mutter nach jahrelangem Wachkoma tötete und zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. Solche Einzelfälle, geschildert häufig als Skandale in den Tagesblättern und Magazinen, kursieren weltweit und unterstreichen die immense Bedeutung der Klärung der moralischen Rechtfertigbarkeit. Dabei war der Suizid, auch mit ärztlichem Beistand, vor allem im hohen Alter aufgrund körperlichen Gebrechen und Schmerzen bis zur Zeit des Untergang des römischen Reichs durchaus gängig und überliefert. Ein großes Problem stellt der fehlende Konsens über die Grundlage dar, auf der dieses zu lösen versucht wird. Seit Jahrtausenden nimmt der Selbstmord einen bedeutenden Teil der philosophischen Schriften ein und so ist es nicht verwunderlich, dass diese zur Klärung der heutigen Probleme genutzt werden. So haben sich viele Philosophen mit dem Thema der Selbsttötung beschäftigt. Seneca, Hume und Anhänger der epikureischen Tradition beispielsweise argumentierten für die Legitimierung des Suizids, den Mittelweg schlug Montaigne ein. Der Existenzialismus um Camus erachtete den Freitod für legitim, lehnte den Suizid als solchen jedoch ab.
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