Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 10 Punkte, Universität Leipzig (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht, Prof. Dr. E. Becker-Eberhard), Veranstaltung: Seminar im Zivilrecht und Zivilprozessrecht (Anwaltsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der Arbeit ist das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, welches sich auch auf die zu gemeinsamer Berufsausübung verbundenen Personen erstreckt. Dargestellt wird, wie das Prinzip innerhalb einer Sozietät gewahrt wird und welche Rechtsfolgen ein Verstoß nach sich zieht. Darüber hinaus wird die Situation bei der Sozietätsneugründung, der Fusion bereits bestehender Sozietäten sowie der Wechsel eines Anwalts von einer Kanzlei in eine andere erörtert.
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