Im Rahmen dieser Diplomarbeit soll das vereinfachte Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren in groben Grundzügen dargestellt werden. Diese Darstellung soll auch für den "Nicht-Juristen" eine gute Hilfestellung sein, um einen Überblick über Strukturen und Abläufe zu erhalten. Des Weiteren wird bei Punkten, bei denen sich zwischen Gesetzgebung und Rechtsprechung Auffälligkeiten ergeben, das jeweilige Problemfeld aufgezeigt. Die Diplomarbeit beschäftigt sich ausschließlich mit dem ersten, zweiten und sechsten Abschnitt des Umweltverträglichkeitsverfahrens. Der dritte und vierte Abschnitt werden ausgeklammert, da es hierbei um den Verkehrsbereich geht, der eine Sonderproblemzone der Umweltverträglichkeitsprüfung darstellt. Dieser Bereich hat viele Sonderregelungen, bei denen spezifische Genehmigungskriterien und Parteistellungsregelungen, die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und den übrigen für Genehmigungen zuständigen Behörden festgelegt wurden, anzuwenden sind. Hier hat sich in besonderem Maße gezeigt, dass die anfangs von vielen der Umweltverträglichkeitsprüfung zugeschriebene Bedarfsprüfung nicht nur rechtlich im Rahmen von Genehmigungsbestimmungen nicht möglich ist, sondern auch die Praxis solche Prozesse nicht zulässt. Diese Diplomarbeit befasst sich ausschließlich mit dem vereinfachten Verfahren. Dieses Verfahren wird mit Strukturen und Abläufen sowie daraus resultierenden Problemfeldern dargestellt. Teilweise werden anlassbezogen Quervergleiche zum "normalen" Verfahren gezogen.
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