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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2.0, Johannes Kepler Universität Linz (Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit einem Volumen iHv 43 Milliarden Euro entfielen im Jahr 2017 29 % der Gesamteinfuhren auf Einfuhren aus Drittstaaten. Dies entspricht einer Steigerung von +8,8 % im Vergleich zum Jahr 2016. Rund ein Sechstel der gesamten Zollabfertigungen in Österreich werden als Zollverfahren 42 abgewickelt. Dementsprechend ist die korrekte und rechtskonforme Abwicklung von Einfuhren nicht nur für die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2.0, Johannes Kepler Universität Linz (Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit einem Volumen iHv 43 Milliarden Euro entfielen im Jahr 2017 29 % der Gesamteinfuhren auf Einfuhren aus Drittstaaten. Dies entspricht einer Steigerung von +8,8 % im Vergleich zum Jahr 2016. Rund ein Sechstel der gesamten Zollabfertigungen in Österreich werden als Zollverfahren 42 abgewickelt. Dementsprechend ist die korrekte und rechtskonforme Abwicklung von Einfuhren nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für Logistik- und Speditionsunternehmen von wesentlicher Bedeutung. Grundsätzlich ist eine Einfuhr, auf die anschließend eine innergemeinschaftliche Lieferung folgt, von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, sofern die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Einfuhr erfüllt sind. Anlässlich des aktuellen EuGH-Urteils Vetsch soll das "Zollverfahren 42" näher dargestellt werden. In der Rechtsprechung Vetsch hat der EuGH festgestellt, dass die Steuerbefreiung im Rahmen einer Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung dann nicht versagt werden kann, wenn kein Indiz vorliegt, dass der Importeuer (hier: Vetsch) nicht wusste oder wissen hätte müssen, dass die unmittelbar an die die Einfuhr anschließende Lieferung im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung steht (bei Wissentlichkeit wird von "Bösglaubigkeit" gesprochen ). Im Zeitpunkt der Einfuhr der Waren müssen dazu die Voraussetzungen zur Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer erfüllt sein. Zentraler Aspekt dieser Seminararbeit sind daher die Voraussetzungen für die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen des Zollverfahrens 42 unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur. In Abschnitt 2 werden die dazugehörigen unionsrechtlichen, nationalen und zollrechtlichen Grundlagen sowie die von der Literatur kritisierten Aspekte des Zollverfahrens 42 beschrieben. Außerdem erfolgt die Darstellung eines Praxisbeispiels und in Abschnitt 3 soll auf die jüngste Rechtsprechung eingegangen werden. Dazu zählen insbesondere Rs C-513/17 Vetsch, Rs C-108/17 Enteco Baltic und C-528/17 Milan Božičevič Ježovnik. Dabei werden die jeweiligen Sachverhalte sowie die Entscheidungsgründe des EuGH beschrieben und anschließend einer rechtlichen Würdigung unterzogen. Beendet wird die Seminararbeit mit einer kritischen Reflexion.
Autorenporträt
Nach der Matura im Jahr 2014 begann Elisabeth Klemens an der Johannes Kepler Universität in Linz Wirtschaftswissenschaften (Bachelor / Schwerpunkte: Steuerrecht, Wirtschaftsprüfung und Controlling / Abschluss in 2017) sowie anschließend Steuerrecht und Steuermanagement (Master / Abschluss in 2020) zu studieren. Währenddessen sammelte Elisabeth Klemens erste Erfahrungen im Bereich der Steuerberatung (Praktika und Teilzeittätigkeit). Weiters war Elisabeth Klemens auch als Studienassistentin tätig. Aktuell ist Elisabeth Klemens im Bereich Internationales Steuerrecht / Transfer Pricing (Verrechnungspreise) in einer international tätigen Steuerberatungskanzlei tätig.