Die Europäische Union wird in wenigen Jahren einen neuen Erweiterungsschub durch Länder des Westbalkans und Südosteuropas erleben. Der Autor analysiert vor diesem Hintergrund das Beitrittsverfahren, das diese Länder durchlaufen müssen. Er führt den Nachweis, dass das Verfahren mittlerweile in einer Weise verrechtlicht ist, die dem Charakter der Union als Rechtsgemeinschaft entspricht. Das zur Anwendung kommende Recht ist im Wesentlichen in der Unionsverfassung verankert und leitet die Ermessensentscheidung des Rates bei der Aufnahme neuer Mitglieder.
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