Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,3, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit ist der Entwurf einer solchen Richtlinie zum Vergaberecht im Facility Management für private und öffentliche Auftraggeber. Dazu werden die Vergabe von FM-Leistungen bei privaten und öffentlichen Auftraggebern untersucht und Handlungsempfehlungen für die Vergabe entwickelt. Der Autor ist Leiter einer Vergabestelle bei einem kommunalen öffentlichen Auftraggeber im Freistaat Sachsen. Die vorliegende Arbeit soll daher auch dazu dienen, Wissen für den Alltag der Vergabestelle zu bündeln und zu fixieren, damit Abläufe und Beschaffungen optimiert werden. Gegenstand dieser Arbeit sind ausschließlich die Vorbereitung und Durchführung der Vergabe, vergleichbar mit den Leistungsphasen 6 und 7 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Ein ähnliches Leistungsbild beschreibt auch die Richtlinie GEFMA 100-2 in Nr. 2.300 für das Ausschreiben und Vergeben von Bauleistungen. Der Rechtsrahmen der vorliegenden Arbeit bezieht sich auf das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht. Sofern Landesrecht einschlägig ist, wird beispielhaft das im Freistaat Sachsen geltende Recht erläutert. Immer mehr private und öffentliche Auftraggeber lassen Facility Management Leistungen durch spezialisierte Dienstleister erbringen. Deren Leistungsspektrum reicht von der Bereitstellung eines Pförtners bis hin zum Bau und der Bewirtschaftung ganzer Gebäudekomplexe. Die externe Vergabe von FM-Leistungen kann zu einer Kostenreduzierung und der Entlastung des Stammpersonals führen. Wie der aktuelle fmbenchmarking- Bericht 2016 zeigt, wird die Qualität der externen Dienstleistungen allerdings oft nur als mittelmäßig eingeschätzt. Lediglich 11 Prozent der Befragten sind mit der Qualität externer FM-Leistungen voll zufrieden. Das Vergabeverfahren und die Kriterien für die Auswahl von Anbieter und Angebot können die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistung sowie das Vertragsverhältnis wesentlich beeinflussen. Zur Durchführung einer wirtschaftlichen und rechtssicheren Vergabe von FM-Leistungen ist eine Richtlinie notwendig, die wichtige Aspekte zusammenfasst. Das in Abbildung 1 dargestellte Richtlinienwerk des Branchenverbandes German Facility Management Association beinhaltet bereits Standardleistungsverzeichnisse sowie Richtlinien für die Ausschreibung von Software und Systemdienstleistungen. Eine Richtline zum Vergaberecht im Facility Management ist in Planung.
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