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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Hochschule Aalen (TaxMaster), Veranstaltung: Internationales Steuerrecht und Konzernsteuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Obwohl das deutsche Ertragssteuerrecht auf dem Grundsatz aufbaut, nur realisierte Veräußerungsgewinne der Besteuerung zu unterwerfen, sieht § 6 AStG die Besteuerung der stillen Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft angesammelt hat, vor, wenn dieser seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Damit soll verhindert werden, dass der Bundesrepublik Deutschland…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Hochschule Aalen (TaxMaster), Veranstaltung: Internationales Steuerrecht und Konzernsteuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Obwohl das deutsche Ertragssteuerrecht auf dem Grundsatz aufbaut, nur realisierte Veräußerungsgewinne der Besteuerung zu unterwerfen, sieht § 6 AStG die Besteuerung der stillen Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft angesammelt hat, vor, wenn dieser seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Damit soll verhindert werden, dass der Bundesrepublik Deutschland nach dem Wegzug Anknüpfungspunkte für die Besteuerung der stillen Reserven fehlen und dadurch Steuersubstrat verloren geht. § 6 AStG ist ein gesetzlich normierter Entstrickungstatbestand.