Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 2,3, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Betrachtet man die philosophische Literaturlandschaft, so wird ohne Zweifel der Engländer Thomas Hobbes als Begründer der politischen Philosophie der Neuzeit genannt. Mit seinem im Jahre 1651 erschienen Werk "Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und staatlichen Gemeinwesens" legte er den Grundstein für einen radikalen Wandel im politikphilosophischen Denken. Hobbes vollzieht in seiner Schrift eine gedankliche Revolution, indem er den Menschen als Vernunftwesen in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt. Er löst sich in dieser Hinsicht von teleologischen Denkstrukturen und orientiert sich an den Naturgesetzen mit dem Ziel die Philosophie durch die Formulierung allgemeiner Theorien und Gesetze in den Rang einer Wissenschaft zu erheben. Seine Überlegungen prägen bis heute die westliche Philosophie und Politik. Das Mitte des 17. Jahrhunderts vor dem Hintergrund des englischen Bürgerkriegs entstandene Werk gliedert sich dabei in die vier Teile "Vom Menschen", "Vom Staat", "Vom christlichen Staat" und "Das Königreich der Finsternis". Seine heutige staatsphilosophische und ideengeschichtliche Relevanz verdankt es jedoch vor allem den ersten beiden Teilen, welche sich mit dem von Hobbes geschaffenen Menschenbild, sowie mit seiner konstruierten Staats- und Herrschaftsstruktur befassen. Dabei waren es aber besonders diese beiden letzteren Teile, welche zu Lebzeiten Hobbes in erheblichen Maßen zur Kritik seitens der Kirche geführt hatte, da sie unter anderem durch Berufung auf die Rationalität und die Selbstbestimmung des Menschen den Moralitäts- und Gewissensdogmatismus des Kirche in Frage stellen. Die Arbeit befasst sich im Folgenden mit der Kernfrage bezüglich des Verhältnisses von Freiheit und Notwendigkeit in Hobbes Staatstheorie, bzw. wie diese zueinander stehen und den Herrschaftsunterwerfungsvertrag begründen. Dazu wird im ersten Teil der konstruierte Naturzustand betrachtet, welcher mit der Erarbeitung des Menschenbildes sowie des konstitutiven Naturrechts die entscheidende Grundlage für die hobbessche Philosophie bildet. Im Folgenden wird dann der Herrschaftsvertrag betrachtet, sowie dessen Notwendigkeit und Wesensgehalt beleuchtet. Ich erhoffe mir mit diesem Vorgehen eine umfassende Erklärung der Beziehung zwischen der Freiheit der Menschen und der Notwendigkeit des resultierenden Herrschaftsunterwerfungsvertrages geben zu können.
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