Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,0, Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Proseminar 4. Semester, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verhältnis von Individuum, Gemeinschaft und Recht im demokratischen Staat sollen die zu betrachtenden Punkte sein, auf die der Vergleich allgemein angelegt ist. Durchgängig wird der Versuch gemacht, die Vorstellungen der Autoren Aristoteles und Thomas Hobbes auf der Basis der genannten Begriffe darzustellen und in kritische Beziehung zu setzen. Hierbei ist besonders die hobbessche Kritik an Aristoteles ein wichtiger Anhaltspunkt in der Betrachtung. Die eigene Sicht des Thomas Hobbes auf Aristoteles bewahrt den Betrachter von einer reinen Postbetrachtung außerhalb der zeitlichen Einordnung der Autoren. Die Gemeinschafts- und Rechtstheorien von Aristoteles und Hobbes lassen einen Schluss auf ihre theoretischen Erklärungsversuche zur Einordnung des Individuums in die Gesellschaft, auf dem letztlich alle menschliche Aktivität und Passivität fußt, zu. Das Recht soll aus der Basis der benutzten Quellentexte heraus als Verbindungslinie zwischen Gesellschaft und Staat untersucht und verglichen werden. Die Entwicklungslinie von Aristoteles praktischer Philosophie zu Hobbes deduktiver Methode der politischen Wissenschaft soll ebenso in den Vergleich einfließen wie die historische Situation beider Autoren nicht außer Acht gelassen werden darf.