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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Siegen (Lehrstuhl für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar zum Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird das Verhältnis der Mitgliedstaaten zur Europäischen Gemeinschaft in der Finanzverfassung der Europäischen Gemeinschaft unter Berücksichtigung der Kompetenz der Gemeinschaftsorgane untersucht. Das grundsätzliche Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft ergibt sich zunächst aus dem freien Entschluss der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Siegen (Lehrstuhl für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar zum Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird das Verhältnis der Mitgliedstaaten zur Europäischen Gemeinschaft in der Finanzverfassung der Europäischen Gemeinschaft unter Berücksichtigung der Kompetenz der Gemeinschaftsorgane untersucht. Das grundsätzliche Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft ergibt sich zunächst aus dem freien Entschluss der Mitgliedstaaten zum Abschluss der Gemeinschaftsverträge. Die Mitgliedstaaten sind also die „Herren der Verträge“. Auch ist es ohne die Mitwirkung der mitgliedstaatlichen Organteile nicht möglich die Verträge zu ändern. Allerdings darf dieser Titel nicht als ein Über- und Unterordnungsverhältnis missverstanden werden, denn die Gemeinschaft hat mittlerweile fast in allen Bereichen (mit)bestimmenden Einfluss auf die Mitgliedstaaten gewonnen1. In dieser Arbeit soll der Focus auf dieses Verhältnis, nämlich zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten, in der Finanzverfassung gelegt werden. Die Mitgliedstaaten direkt selbst haben kaum Einfluss auf die Haushalt svorgänge, allerdings können sie über die Organe, v.a. im Rat, entscheidend mitwirken. Es gilt also auch die Kompetenz der einzelnen Gemeinschaftsorgane in der Finanzverfassung der Gemeinschaft genauer zu untersuchen. Die Finanzierung der Gemeinschaft erfolgt über ein sog. „Eigenmittelsystem“, dessen Last teilweise von den Mitgliedstaaten getragen werden muss. Weiterhin soll noch ein kurzer Überblick über die Ausgabearten der Gemeinschaft gegeben werden, damit nachvollzogen werden kann, wofür die Finanzmittel der Gemeinschaft verwendet werden. 1 Arndt, Hans-Wolfgang, Europarecht, S. 81 f: