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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: Anfang Juli 2011 berichteten mehrere Zeitschriften, darunter der Spiegel und Die Zeit, dass die Bundesregierung beabsichtige mitten im Arabischen Frühling, bis zu 200 Leopard Kampfpanzer an Saudi-Arabien zu liefern. Vom Bundessicherheitsrat wurde der Export gebilligt. In den Artikeln wurden die beabsichtigten Waffenlieferungen kritisiert, da saudi-arabische Truppen dem benachbarten Staat Bahrain geholfen hätten, Proteste gegen die Regierung mit…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: Anfang Juli 2011 berichteten mehrere Zeitschriften, darunter der Spiegel und Die Zeit, dass die Bundesregierung beabsichtige mitten im Arabischen Frühling, bis zu 200 Leopard Kampfpanzer an Saudi-Arabien zu liefern. Vom Bundessicherheitsrat wurde der Export gebilligt. In den Artikeln wurden die beabsichtigten Waffenlieferungen kritisiert, da saudi-arabische Truppen dem benachbarten Staat Bahrain geholfen hätten, Proteste gegen die Regierung mit Waffengewalt niederzuschlagen. Der Bundestag erfuhr von den geplanten Waffenlieferungen erst durch Berichte in den Medien. Nach Bekanntwerden des geplanten Waffenhandels mit Saudi-Arabien und Algerien machten einige Abgeordnete der Grünen von ihrem Fragerecht Gebrauch und stellten der Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestages verschiedene Fragen zu den geplanten Waffengeschäften. Die Bundesregierung verweigerte auf sämtliche Fragen die Antwort, mit der Begründung, das Vorgänge im Bundessicherheitsrat geheim seien. Die Abgeordneten haben daraufhin im Rahmen eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, da sie sich in ihrem Fragerecht verletzt sahen. Ausgehend vom Sachverhalt untersucht die vorliegende Arbeit das Verhältnis von Parlament und Regierung in der parlamentarischen Demokratie. Zunächst wird das Augenmerk auf die Ausgestaltung und den Umfang des parlamentarischen Fragerechts gelegt. Anschließend werden die Grenzen des Fragerechts beleuchtet. Die Arbeit schließt mit einem Fazit.