Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 2, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Philosophisches Institut), Veranstaltung: Proseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Moses Mendelsohn beginnt seine Schrift "Jerusalem" mit einer Kritik des Verhältnisses der beiden wichtigsten Stützen der Gesellschaft zueinander, Staat und Religion. 1 Diese verfügen beide über Macht- und Herrschaftsansprüche, können aber beide ihre Ansprüche nicht durch eine allgemeine Theorie legitimieren. Der Staat, so scheint es, habe eher Anspruch auf die Zuständigkeit im Diesseits, die Kirche eher auf die im Jenseits. Doch die genaue Abgrenzung der Herrschaftsbereiche ist weitestgehend unklar und die Grenzen der Gebiete, für die sich Staat oder Kirche zuständig fühlen dürfen, sind fließend. Alle Unklarheiten lassen sich dabei auf zwei fundamentale Irrtümer zurückführen: Zum einen auf die strikte Trennung von zeitlich begrenztem Diesseits und ewigem Jenseits mit einer Zuordnung, die dem Staat die Zeitlichkeit und der Kirche die Ewigkeit zuschreibt, zum anderen auf eine Verkennung der wahren Rechte, Pflichten und Bedürfnisse des Menschen, die bereits vor Erschaffung des Staates bestehen. Damit Mendelsohn eine Staatsphilosophie unter den Prämissen der Aufklärung gestalten kann, muss er zunächst die strikte Trennung von zeitlichem Diesseits und ewigem Jenseits beseitigen und in einem zweiten Schritt die von Gott gegebenen generellen Rechte und Pflichten des Menschen benennen. Auf diesem Fundament kann Mendelsohn dann seine Staatsphilosophie aufbauen. Staat und Kirche erhalten so deutlich umrissene Aufgaben bzw. Befugnisse und klare Handlungsgrenzen. Im Sinne der Aufklärung ist Mendelsohn zusätzlich bemüht, die Freiheit des Gewissens zu bewahren. Sie darf im Gefüge von Staat und Kirche nicht zu Gunsten einer der beiden abgeschafft oder beschnitten werden. Es wird sich zeigen, dass Mendelsohn ein schlüssiges Konzept für eine konfliktfreie Nebeneinanderstellung von Staat und Kirche gelingt, in dem die Gewissensfreiheit unangetastet bleibt.
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