Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 3, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Historisches Seminar/ Abteilung der Alten Geschichte), Veranstaltung: Proseminar: Der Übergang von der Republik zum Prinzipat, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit wird sich im Folgenden mit der Analyse des Verhältnisses zwischen Augustus und dem Senat beschäftigen. Der Schwerpunkt wird dabei auf der Beschreibung von Kontinuität und Wandel in Bezug auf die moralischen und traditionellen Werte der späten Republik und ihre Übernahme, bzw. ihre Einarbeitung in die neue staatliche Ordnung, dem sog. Prinzipat, liegen. Der zeitliche Schwer-punkt wird dabei auf die erste " lectio senatus " 27 v. Chr. liegen, Des weiteren werden wichtige Ereignisse aus dem Jahre 23 v. Chr. mit einbezogen. Die Arbeit analysiert wieso Augustus von sich behauptet die Republik 27 v. Chr. wiederhergestellt zu haben und wie beispiellos seine Machtbefugnisse waren, bezogen auf eine Einzelperson, im Vergleich zu der späten Republik. Sie wird sich ebenso näher der Verleihung der " tribunicia potestas " und dem " imperium proconsulare " an Augustus durch den Senat, im Zuge des sogenannten 1. und 2. Staatsaktes widmen. Auf Grund dieser Untersuchung wird hier auch auf die traditionellen spätrepublikanischen Begrenzungsmittel der Macht eingegangen, die da wären "Annuität" und "Kollegialität". Die Arbeit wird auch der Vorgeschichte ihren berechtigten Platz einräumen. Es ist führ das Verständnis unabdingbar den Weg zur Macht, den Augustus ging kurz zu beschreiben. In den Nachfolgenden Kapiteln werde ich dann davon ausgehen, an Hand der Kompetenzen des Princeps, die Macht des Senats ins Verhältnis zu bringen.