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Magisterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Neuere Geschichte, Note: 2,0, Universität Potsdam (Historisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 2. Oktober 1991 hörten zwei bis dato eng miteinander verbundene Institutionen auf zu existieren. Dabei handelte es sich zum Einen um die Nationale Volksarmee (NVA) und zum Anderen um das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), dessen Aufgabe unter Anderem darin bestand, die NVA und ihre Angehörigen zu überwachen. Dabei ging es nicht nur um die Abwehr von Spionagetätigkeiten anderer Geheimdienste, sondern auch um die…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Neuere Geschichte, Note: 2,0, Universität Potsdam (Historisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 2. Oktober 1991 hörten zwei bis dato eng miteinander verbundene Institutionen auf zu existieren. Dabei handelte es sich zum Einen um die Nationale Volksarmee (NVA) und zum Anderen um das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), dessen Aufgabe unter Anderem darin bestand, die NVA und ihre Angehörigen zu überwachen. Dabei ging es nicht nur um die Abwehr von Spionagetätigkeiten anderer Geheimdienste, sondern auch um die Überprüfung der Soldaten hinsichtlich ihrer politischen Zuverlässigkeit. Zur Erfüllung dieser Aufgabe bediente sich die Hauptabteilung I (HA-I), die zum Ende der 80er Jahre mit ca. 2.000 hauptamtlichen Mitarbeitern zu den personell stärksten Abteilungen des MfS zählte, beispielsweise eines dichten Netzes an inoffiziellen Mitarbeitern (IM). Das Absicherungsverhältnis, die so genannte IM-Dichte, lag im Idealfall bei ca. 1:20. Auf 20 Soldaten kam demnach ein IM. In strategisch wichtigen Einheiten, wie zum Beispiel im Funk- und Chiffrierdienst, sowie bei den Grenztruppen, war das Absicherungsverhältnis weitaus höher. Die Gründe dafür sind beispielsweise in der Tatsache zu suchen, dass das Chiffrierwesen im Blickfeld ausländischer Geheimdienste lag oder dass sich ein Soldat, der in grenzsichernden Einheiten diente, in prädestinierter Position für eine Fahnenflucht befand. Die Staatssicherheit misstraute ihrer Natur nach Allem und Jedem. Jede kleinste Normabweichung war operativ bedeutsam und konnte als Widerstand gewertet werden. Dabei ist zu beachten, dass der Widerstandsbegriff der Staatssicherheit ein Anderer war, als der, welcher in der vorliegenden Arbeit verwandt werden wird. Die Quellenlage deutet darauf hin, dass aus Sicht des MfS alles als Widerstand gelten konnte, frei nach dem Prinzip »wer nicht für Uns ist, ist gegen Uns«. So finden sich im Archiv der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU) tausende Akten über operative Personenkontrollen, in denen die betroffenen Soldaten beispielsweise auf geheimdienstliche Tätigkeiten überprüft wurden, weil sie oder ihre Ehefrauen Kontakt zu Verwandten in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) hatten, denn gemäß der Geheimhaltungsvorschriften der NVA war es den Soldaten untersagt, Westkontakte zu unterhalten. Ob ein solches Verhalten aus der Sicht des Historikers als Widerstand verstanden werden kann, wird – unter anderem- Gegenstand dieser Arbeit sein.