Die Untreuevorschrift war in Rechtsprechung und Wissenschaft stets Gegenstand von Kritik und Diskussion über ihre Auslegung und Anwendung. Eine Zäsur stellt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.2010 zur Verfassungsmäßigkeit des Untreuetatbestands und zu den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Auslegung der Untreuevorschrift dar. Pia-Franziska Graf ordnet den Beschluss in die verfassungsrechtlichen Zusammenhänge ein und legt die Konsequenzen der Entscheidung sowohl für die Untreue- als auch für die Betrugsstrafbarkeit dar. Die Betrachtung erfolgt für beide Tatbestände im Rahmen einer fallgruppenspezifischen Analyse, bei der die für die jeweilige Fallgruppe maßgebliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fachkundig dargestellt und bewertet wird.
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