Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Sprachwissenschaft / Sprachforschung (fachübergreifend), Note: 1.0, Universität Wien (Germanistik), Veranstaltung: Die deutsche Sprache und die Zweite Österreichische Republik, Sprache: Deutsch, Abstract: Einem wesentlichen direktdemokratischen Verfahren, nämlich dem in seiner politischen Bedeutung hoch im Kurs stehenden Volksbegehren, widmet sich die vorliegende Arbeit vordergründig mit dem Anspruch, zu eruieren, wie sich die Beschaffenheit und Ausgestaltung der direkten Demokratie im historischen Verlauf der Zweiten Österreichischen Republik verändert haben. Eng mit dieser Frage steht auch die Diskussion darüber in Verbindung, welchen gesellschaftspolitischen Stellenwert das Volksbegehren als wichtiges Instrument der direkten Demokratie mittlerweile erlangt hat und wie sich dieser seit Beginn der Zweiten Republik verändert hat. In Hinblick auf die mindestens genauso bedeutende Thematik linguistischer Inklusionsprozesse, sprich gezielter Einbeziehung von (offiziell anerkannten) Minderheitensprachen, geht diese Untersuchung auch der Frage nach, inwieweit Aufrufe zur bürgerlichen Partizipation mittels anlassbezogener Inanspruchnahme direktdemokratischer Mitbestimmungsrechte ausschließlich in der ‚Staatssprache‘ Deutsch erfolgen und die Volksbegehren selbst lediglich monolingual durchgeführt wurden und werden. Angesichts zahlreicher gesellschaftlich anerkannter und auch gesetzlich geschützter Minderheiten(-rechte) wird im Rahmen der Arbeit auch analysiert, ob und inwiefern die zu diesen Minderheiten gehörenden Sprachen im Zuge direktdemokratischer Vorgänge in ausreichendem bzw. angemessenem Maße berücksichtigt werden. Abgerundet wird die Analyse mit einer kurzen Diskussion darüber, wie es der direkten Demokratie gelingen kann, eine markante Ergänzung zum System der repräsentativen Demokratie zu bilden, ohne diese letztlich auszuhebeln. "Demokratie [wird] heute vielfach als sehr abstrakte Angelegenheit betrachtet, deren konkreter Stellenwert im gesellschaftlichen Entwicklungsprozess kaum noch reflektiert wird (…); [v]ielfach wird die Frage gestellt, wieweit die traditionellen Einrichtungen der politischen Demokratie heute noch echte Beteiligungschancen sichern." Angesichts dieser bereits vor etwa dreißig Jahren zutreffenden Feststellung erscheint eine tiefgreifende Debatte über die Möglichkeiten einer sinnvollen Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch direktdemokratische Elemente ebenso sinnvoll wie notwendig.