Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, FernUniversität Hagen (Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Geschichte von Herrschaft, Staat und Politik, Sprache: Deutsch, Abstract: Das im folgenden Text erarbeitete Thema beinhaltet einen Überblick über das Wahlrecht des deutschen Kaiserreichs, der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland auf der zentral staatlichen Ebene. Die leitende Fragestellung der vorliegenden Arbeit ist, ob die jeweiligen Staatssysteme die drei Funktionserwartungen an Wahlsysteme: "Repräsentation im Sinne einer gewissen prozentualen Übereinstimmung von Stimmen und Mandaten, Konzentration im Sinne einer gewissen Begünstigung der Mehrheitsbildung durch eine Partei oder Parteiallianz und Förderung der Herausbildung eines strukturierten Parteiensystems, sowie schließlich Partizipation im Sinne der Auswahlchance des Wählers nicht nur unter Parteien, sondern auch unter Kandidaten" erfüllen und welche spezifischen Auswirkung das jeweilige Wahlrecht auf das Parteiensystem hat. Kapitel 2 unterteilt den Begriff Wahlrecht in zwei Begriffe, zum einen in Wahlrecht im engeren Sinne, kurz Wahlrecht (i.e.S.), und zum anderen in Wahlsystem, wobei ich hierbei je eine lexikalische Definition heranziehe, um eine wissenschaftliche Definitionsbasis als Fundament dieser Arbeit zu schaffen. Im folgenden Kapitel 3 wird das Wahlrecht (i.e.S.) der Staatssysteme Deutsches Kaiserreich, Weimarer Republik, Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Kapitel 4 beinhaltet die Grundsätze genannter Wahlsysteme, die in absolutes Mehrheitswahlrecht in Einerwahlkreisen des Deutschen Kaiserreichs, reines Verhältniswahlrecht mit starrer Liste der Weimarer Republik und personalisiertes Verhältniswahlrecht der Bundesrepublik Deutschland unterteilt ist. In Kapitel 5 werden die vorgestellten Wahlsysteme Deutsches Kaiserreich, Weimarer Republik und Bundesrepublik Deutschland auf die Erfüllung der Funktionserwartungen unserer leitenden Fragestellung hin kontrolliert. Die spezifischen Auswirkung des jeweiligen Wahlrechts auf das Parteiensystem, wird im Kapitel 6 behandelt. In meinem abschließenden persönlichen Fazit, unter Kapitel 7, werden die drei Wahlsysteme nacheinander, unter Berücksichtigung der vorherigen Kapitel, kritisch in Bezug zu der Leitfrage ausgewertet. Diese Arbeit wurde von mir unter Beachtung des historisch-analytisch zu verortenden Erkenntnisinteresses erstellt. Die von mir angewandte wissenschaftliche Methodik ist hermeneutischer Natur.
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