Inhaltsangabe:Einleitung: Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsstruktur-Gesetzes (GSG) zum 01.01.1993 wird eine neue Herausforderung für die niedergelassenen Ärzte im gesamten Bundesgebiet erkennbar. Die Zahl der niedergelassenen Ärzte wächst seit Mitte der 70iger Jahre kontinuierlich an. Bedingt durch die Tatsache, daß Deutschland zu den geburtenschwachen Staaten gehört, stehen also immer mehr niedergelassene Ärzte mit einem begrenzten Honorarvolumen immer weniger Patienten gegenüber. Die ärztliche Versorgungsdichte ist so stark angewachsen, daß hieraus ein härterer Konkurrenzkampf zwischen den Anbietern ambulanter ärztlicher Leistungen resultiert. Das GSG hat durch seine Schwerpunktsetzung, die darin besteht, die defizitäre Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Budgetierung der Ausgaben und Begrenzung der Zahl der zugelassenen Ärzte zu bekämpfen zusätzlich dazu beigetragen, daß sich die Wettbewerbssituation auf dem Markt der niedergelassenen Ärzte verschärft hat. Diesen gravierenden Veränderungen in der ambulanten Versorgungsstruktur muß sich der Arzt als Unternehmer bzw. seine Arztpraxis als Dienstleistungsunternehmen stellen. Es bedarf zweifellos individueller Marketinginstrumente, um auf die sich verändernde Marktsituation vom Verkäufer- zum Käufermarkt zu reagieren oder sogar von ihr zu profitieren. Die sichere Anwendung und strikte Durchsetzung einer erfolgversprechenden Marketingstrategie, soll neue Patienten gewinnen und das vorhandene Patientenpotential dauerhaft binden. Wann und wie auch immer die Möglichkeit erwogen wird, Patienten werberisch anzusprechen, entsteht unausweichlich eine Konfrontation zum Standesrecht, welches ein generelles Werbe- und Anpreisungsverbot kodifiziert. Die Darstellung der jetzigen Wettbewerbsproblematik auf dem Markt der niedergelassenen Ärzte und die Darlegung der möglichen Instrumente, diesen Markt positiv für den einzelnen niedergelassenen Arzt zu beeinflussen, soll daher Kern dieser Untersuchung sein. Dabei konzentriert sich die Untersuchung ausschließlich auf das Wettbewerbsproblem der niedergelassenen Vertragsärzte; die Zahnärzte werden in die Betrachtung nicht mit einbezogen, da auch in amtlichen Verlautbarungen eine strikte Trennung zwischen der ambulant-ärztlichen und der zahnmedizinischen Versorgung stattfindet. Die Konzentration auf solche niedergelassenen Ärzte, die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen, ist deshalb geboten, weil diese Arztgruppe nicht den Gesetzen [...]
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.