Der Anspruch auf Hilfen zur Erziehung ist regelmäßig ein Rechtsanspruch der Erziehungsberechtigten. Das Kinder- und Jugendhilferecht billigt den Eltern bei der Inanspruchnahme von Erziehungshilfen wichtige Autonomierechte in Hilfeprozessen zu. Das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten aus § 5 SGB VIII soll helfen, die individuellen Ansprüche und Bedürfnisse von Leistungsberechtigten gegenüber den institutionellen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe durchzusetzen. Björn Pfadenhauer beschreibt aus rechtlicher sowie soziologischer Perspektive die historische Entwicklung, die rechtliche Grundlegung und die gegenwärtigen Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Wunsch- und Wahlrechts der Kinder- und Jugendhilfe.
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