Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen, Note: 1,7, Universität Bayreuth, Veranstaltung: Exkursion, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bundesrepublik Deutschland hat das teuerste öffentlich-rechtliche Fernsehen der Welt vorzuweisen, da die Rundfunkversorgung zur Grundversorgung gehört. Dementsprechend verwundert es nicht, dass bereits 1961 dem ersten deutschen Fernsehsender (ARD) ein ergänzendes Programm gegenüber gestellt wurde. So unterzeichneten die Programmverantwortlichen am 6. Juni 1961 den Vertrag zur Errichtung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF). Obwohl das ZDF ursprünglich nur als Programmergänzung gedacht war, entwickelte es schnell eine pub likumsrelevante Eigendynamik, welche durch die Richtlinien, denen der Sender verpflichtet ist, gefördert wurde. Heute sind die ARD und das ZDF zwei gleichberechtigte Rundfunkstationen, die, trotz öffentlich-rechtlicher Förderung durch die Rundfunkgebühren, ebenso um Quoten und Marktanteile kämpfen müssen, wie die privaten Anbieter. Um sich von eben diesen abzuheben, gilt das zentrale Interesse der beiden öffentlich-rechtlichen Sender dem medialen Kulturauftrag, der im Sendevertrag fest verankert ist. Die folgende Arbeit wird zunächst den Aufbau der Sendeanstalt ZDF und dessen Kontrollorgane mit den jeweiligen Rechten und Pflichten erläutern, damit die unterschiedlichen Entscheidungsgewalten deutlich gemacht werden können. Weiterhin werde ich auf die Programmprinzipien mit ihren jeweiligen Richtlinien eingehen, die sich hauptsächlich auf den Staatsvertrag des ZDF stützen werden. Dabei soll kurz herausgearbeitet werden, welchen Zwängen das Zweite Deutsche Fernsehen unterliegt und wo es sich interpretatorische Freiheiten nehmen kann. Abschließend werde ich einen Blick auf das Programmprofil des Senders werfen. Das Programmangebot wird hierbei der Publikumsnachfrage gegenüber gestellt und in Hinblick auf die Vielfältigkeit sowie der Sendepräsenz untersucht.
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