Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (EURLUmsG) vom 9. Dezember 2004 wurde kürzlich eine Änderung des § 11 EStG vorgenommen. Damit wurde die Vorschrift, welche ursprünglich als eine einfach zu handhabende Regel zur zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zu einem Besteuerungsabschnitt vorgesehen war, wieder einmal eingeschränkt. In dieser Arbeit werde ich diese vermeintlich einfache Problematik des „Zufluss/Abflussprinzips“ darstellen und werde untersuchen, inwieweit diese für steuerlich un-kundige Personen noch verständlich und leicht anwendbar ist. Bevor ich jedoch zur Untersuchung des § 11 EStG komme, ist es notwendig, im folgenden Abschnitt zunächst einige Grundlagen des deutschen Steuerrechts darzustellen. Bei der Regelung des § 11 EStG handelt es sich lediglich um eine Zuordnungsvorschrift, sie sagt nichts über die sachliche Qualifikation von Einnahmen und Ausgaben aus. Dies ist also im Vorfeld der zeitlichen Untersuchung zu klären. Wie wir noch sehen werden, ergeben sich hier erste Schwierigkeiten in der Bestimmung des Einnahmen bzw. Ausgabentatbestands. Ich werde an einigen Beispielen darstellen, wo sich problematische Abgrenzungsfälle ergeben. Es handelt sich dabei nicht um eine abschließende Darstellung. Sie sollen lediglich ein Grundverständnis vermitteln, welche Kriterien zur Beurteilung hilfreich und notwendig sind. Bei der Auswahl der Beispiele habe ich mich daran orientiert, welche Fälle in Literatur und Rechtsprechung Diskussionen um den Zufluss- bzw. Abflusszeitpunkt ausgelöst haben. Wichtig vor der Betrachtung der zeitlichen Dimension ist auch die persönliche Zuordnung, da daran anknüpfend erst beurteilt werden kann, ob für die erzielten Einnahmen und Ausgaben das Zufluss-/Abflussprinzip Gültigkeit besitzt, oder ob eine andere Zurechnung der Einkünfte zu einer Besteuerungsperiode maßgeblich ist. Auch hier werde ich an einigen Beispielen darstellen, wo sich bei der persönlichen Zuordnung Fragen ergeben. Im dritten Abschnitt meiner Arbeit stelle ich das Zufluss-/Abflussprinzips dar, als eine der Möglichkeiten einer eindeutigen Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu einem Veranlagungszeitraum. Die eindeutige Zuordnung ist wichtig, um eine Nichterfassung bzw. Doppelerfassung zu vermeiden.