Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Universität Trier (FBIII - Alte Geschichte), Veranstaltung: Die frühe und mittlere römische Republik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bedeutung und die Umstände der Entstehung der Zwölftafeln werden seit der Antike diskutiert und sind bis in die heutige Zeit Gegenstand der Forschung. Wir werden uns in dieser Arbeit mit der Forschung zum Zwölftafelgesetz (t.d.) auseinandersetzen und dabei die unterschiedlichen Forschungsmeinungen und Kontroversen beleuchten und stets unsere begründete und kritische Meinung abgeben. Zunächst skizzieren wir die Entstehungsgeschichte des Gesetzes nach Livius, erklären den historischen Kontext und geben einen kurzen Überblick über den Inhalt der Zwölftafeln. Diese - in das Thema einleitenden - Ausführungen dienen uns als Grundlage für unsere weitere Arbeit. Den Hauptteil unserer Arbeit untergliedern wir in zwei größere Abschnitte, wobei wir uns im ersten Abschnitt zunächst mit der Kontroverse um die Kodifikationsgeschichte der t.d. beschäftigen. Hierbei werden wir die Glaubwürdigkeit des Livius bzw. der römischen Annalistik hinterfragen, zur Streitfrage um das zweite Decemvirat Stellung nehmen und uns mit der Frage nach dem griechischen Einfluss auf das Zwölftafelwerk befassen. Auch die lebhafte Auseinandersetzung der Historiker zur Frage des Entstehungszeitpunktes der t.d. wird uns beschäftigen. Für die Beleuchtung der Kodifikationsgeschichte der t.d. ziehen wir in der Hauptsache die Schriften Leopold Wengers, Eugen Täublers, Ettore Pais und Édouard Lamberts zu Rate. Im zweiten Abschnitt unserer Arbeit beschäftigen wir uns mit den Fragen welche Bedeutung das Zwölftafelgesetz insgesamt für das römische Recht hatte und wie es die Gesellschaft und das soziale Gefüge der damaligen Zeit beeinflusste. Des Weiteren beleuchten wir die Probleme, die der Geschichtswissenschaft durch Interpretationsversuche des lex duodecim tabularum entstanden sind und inwieweit sich die Zwölftafeln auch in anderen, späteren Gesetzesvorlagen niederschlugen.
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