Als Instrument der kommerziellen Bilddatenverarbeitung ist die Einwilligung längst anerkannt. Seit Jahrzehnten ist es ständige Rechtsprechung, dass ein Betroffener einen sog. Model-Release-Vertrag mit einem Presseunternehmen abschließen kann, durch den das Presseunternehmen berechtigt wird, das Bildnis des Betroffenen abzudrucken und der Betroffene in der Regel ein Entgelt hierfür erhält. Als Instrument der kommerziellen Datenverarbeitung allgemein ist die Einwilligung hingegen höchst umstritten. Paradigmatisch dafür ist, dass in der Richtlinie über digitale Inhalte zunächst niedergelegt werden sollte, dass Verträge auch gegen Hingabe von personenbezogenen Daten anstelle eines Preises geschlossen werden können. Diese Formulierung ist in der letztendlichen Fassung der Digitale-Inhalte-Richtlinie aber nicht mehr vorhanden. Die Digitale-Inhalte-Richtlinie erlaubt in ihrer endgültigen Fassung einzig eine Anwendbarkeit auf Verträge, die Daten als Gegenleistung ansehen, überlässt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen derartige Verträge geschlossen werden können aber den nationalen Rechtsordnungen. Um diesen Gestaltungsspielraum auszufüllen, entwickelt die Arbeit ausgehend von der ständigen Rechtspraxis bei der kunsturheberrechtlichen Einwilligung und unter Berücksichtigung der Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts praxisorientierte Ergebnisse für die datenschutzrechtliche Einwilligung, die als Gegenleistung in einem Vertrag fungiert.