Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Universität Kassel (Institu für Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Laufe dieser Seminararbeit soll verständlich gemacht werden, inwiefern die Funktionsweise des Bitcoins und damit verbunden der Blockchain für ein Grundverständnis der Datenschutzproblematik essentiell ist. Des Weiteren soll erarbeitet werden, inwiefern die Blockchain und somit auch der Bitcoin mit dem Datenschutzrecht und der DSGVO vereinbar ist, insbesondere auch bezogen auf die in §5 ff DSGVO erläuterten Grundsätze. Anschließend wird kritisch betrachtet, welche rechtlichen Problematiken es bezogen auf einzelne Recht der Betroffenen gibt und wie diese mit den Eigenschaften der Blockchain harmonieren. Das Ziel der neuen Datenschutz-Grundverordnung ist es, datenschutzrechtliche Belange innerhalb Europas zu vereinheitlichen, um dem einzelnen gewährleisten zu können, dass er mehr Kontrolle über seine eigenen Daten hat. Dies hat zum Ergebnis, dass alle EU-Staaten sich an dieselben Standards bezogen auf den Datenschutz halten müssen. Die Datenschutz-Grundverordnung hat unter anderem sich zur Aufgabe gemacht, offen für Technologie zu sein und Problematiken bezogen auf neue Technologien lösen zu können. Dementsprechend gilt sie auch für die Blockchain-Technologie, die in dieser Arbeit in Bezug auf den Datenschutz thematisiert wird. Die Blockchain ist eine Art der Technologie des dezentralen Transaktionsregisters. Im englischsprachigen Raum redet man auch von "Distributed Ledger Technology", DLT genannt. Am einfachsten ist zu sagen, dass die Blockchain ein digitales Buchführungssystem ist, dass kein Gebrauch von einem zentralen Register macht.5 Den aktuellen Bekanntheitsgrad genießt die Blockchain durch die Kryptowährung Bitcoin, die die Blockchain als technische Basis benutzt. DLT, wie Bitcoin, lassen jedoch verschiedenste datenschutzrechtliche Fragen, bezogen auf die DSGVO, entstehen. Es besteht eine Problematik, da sich die DSGVO hauptsächlich auf herkömmliche zentralisierte Datenverarbeitungsverfahren beschränkt. Trotz dessen, dass sich das Europäische Parlament und der Rat darum bemühen, den datenschutzrechtlichen Gefahren von dezentralen Systemen zu entgegnen, ist zu sagen, dass die DSGVO diese nicht explizit anspricht. Hierdurch entsteht im Ergebnis ein Mangel an Rechtssicherheit unter anderem für Intermediäre von Digital Ledger-Ökosystemen.
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