Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: In der jüngeren Vergangenheit rückte der Begriff Datenschutz immer mehr in den Fokus des öffentlichen Bewusstseins. Vor allem Kreditinstitute befinden sich durch ihren täglichen Umgang mit höchst sensiblen Informationen oftmals im Kreuzfeuer der Kritik. Deutlich mag dies vielleicht durch den Fall des Unternehmers Leo Kirch werden, der in einer öffentlichen Äußerung des damaligen Vorstandssprechers der Deutschen Bank, Rolf Breuer, einen Bruch des Bankgeheimnisses sieht. Ferner ist zu betrachten, dass der Ausschluss von Bankgeschäften im modernen Wirtschaftsleben für Unternehmen, aber auch für Privatleute unmöglich erscheint. Somit besteht ein innerer Zwang für die Bevölkerung über eine Bankverbindung zu verfügen und damit persönliche Informationen zumindest an ein Kreditinstitut zu übermitteln. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz erfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.2 Dem Schutz privater Daten wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Die Angst der Bürger vor Bekanntheit ihrer Daten scheint in Deutschland weit verbreitet. Gleichzeitig aber werden im Internet aus freien Stücken persönliche Daten massenweise veröffentlicht. Hiervon ist auch das originäre Geschäftsfeld der Banken betroffen. Diese Hausarbeit will klären, in welchem Spannungsfeld aus Datenschutz und Datennutzung sich Kreditinstitute heute bewegen. Dabei werden wichtige Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ebenso beleuchtet, wie Regelungen des Geldwäsche- und Kreditwesengesetzes.