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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Note: 2,7, Universität Kassel, Veranstaltung: Verwaltungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, aufzuzeigen, welche datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Durchführung eines BEM-Verfahrens zu beachten sind. Das betriebliche Eingliederungsmanagement gibt es schon seit 2004. Es ist dabei sehr sensibel für den Beschäftigten, da es nicht erfolgreich ohne dessen personenbezogene Daten durchgeführt werden kann. Daher stellt sich die Frage, inwieweit diese Daten für die Beschäftigen, welche an einem Verfahren…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Note: 2,7, Universität Kassel, Veranstaltung: Verwaltungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, aufzuzeigen, welche datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Durchführung eines BEM-Verfahrens zu beachten sind. Das betriebliche Eingliederungsmanagement gibt es schon seit 2004. Es ist dabei sehr sensibel für den Beschäftigten, da es nicht erfolgreich ohne dessen personenbezogene Daten durchgeführt werden kann. Daher stellt sich die Frage, inwieweit diese Daten für die Beschäftigen, welche an einem Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements teilnehmen, grundsätzlich geschützt sind. Diese Frage ist vor allem deswegen aktuell, weil sich durch die Novellierung des Datenschutzrechts im Zuge des Erlasses der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung für viele eine große Unsicherheit bezüglich der Verarbeitung von Daten natürlicher Personen gestellt hat. Hierfür wird die nachfolgende Arbeit sich zunächst in Kapitel 2 mit der Definition der wichtigsten Begrifflichkeiten beschäftigen. Anschließend wird sie sich in Kapitel 3 damit beschäftigen, welche Datenschutzgrundrechte (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) für die Beschäftigten gelten. Weiter wird in Kapitel 4 aufgezeigt, welche Legitimierungsgründe für die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich herangezogen werden könnten. Es wird ferner in Kapitel 5 erläutert, welche von diesen Gründen für eine Rechtfertigung der Datenverarbeitung im Rahmen des BEM in Betracht kommen. Abschließend wird in Kapitel 6 anhand der einzelnen Verfahrensschritte des BEM aufgezeigt, was aus datenschutzrechtlicher Sicht jeweils bei der Durchführung dieser Schritte zu beachten ist. Zum Schluss wird Kapitel 7 noch ein kurzes Fazit ziehen.