Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Note: 1,3, Universität Bremen (Mathematik / Informatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die inzwischen flächendeckende Einführung von vernetzten Computern am Arbeitsplatz ist auch das Verschicken und Empfangen von elektronischen Nachrichten und Mitteilungen schon in vielen Arbeitsbereichen alltäglich geworden. Ihren papierenen Vorgängern gegenüber haben die elektronischen Mitteilungen viele Vorteile: Der ‘mechanische’ Transport entfällt. Große Entfernungen spielen für die schnelle Übermittlung keine wesentliche Rolle mehr. Vorausgesetzt die Netzwerkverbindung funktioniert, erreichen diese Mitteilungen den Adressaten, beziehungsweise dessen elektronischen Postkasten, quasi sofort nachdem sie abgeschickt wurden. Eine automatisierte Behandlung der Mitteilungen ist leicht zu vollziehen: Sortieren, Kopieren, Ergänzen, Verändern, Umleiten oder an mehrere weitere Empfänger weiterleiten ist problemlos möglich. Aber aus Sicht der Sozialverträglichkeit und aus gesetzlicher Sicht existieren auch Probleme: Die elektronischen Mitteilungen entsprechen in ihrer Art eher einer Postkarte als einem Brief. Auf dem Weg vom Sender zum Empfänger können die Mitteilungen viele Rechnersysteme durchlaufen. An jedem dieser Systeme können Personen alle durchlaufende Post in Augenschein nehmen, ohne dass diese Tatsache im Nachhinein erkennbar ist. Es ist möglich, diese Mitteilungen, ohne Spuren zu hinterlassen, zu verändern. · Absender- und Empfängeradresse können gefälscht oder verändert werden. · Es kann von jemand anderem vorgetäuscht werden, der rechtmäßige Empfänger zu sein. · Die E-Mail-Systeme versehen die Mitteilungen unter anderem mit Zeitstempeln für Absende- und Empfangszeitpunkt. Werden diese Daten gesammelt und ausgewertet, eignen sie sich zur Erstellung von Verhaltens- und Leistungsprofilen. Wenn E-Mail-Inhalte oder die zugehörigen Verbindungsdaten kontrolliert werden, ist dies ein Eingriff in die Grundrechte der Absender und Empfänger der E-Mails. Im Bereich der betrieblichen E-Mail prallen die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufeinander: Besteht erst einmal die Möglichkeit, von den Arbeitsplätzen E-Mails zu verschicken, haben die Arbeitgeber in der Regel ein Interesse an ihrer Kontrolle. Motivation hierfür ist zum einen die Befürchtung, dass auf diesem Wege unberechtigterweise Geschäftsgeheimnisse weitergegeben werden könnten. Zum anderen können Viren in das Firmennetzwerk gelangen. [...]