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Erfolgreiche Arbeit in helfenden Berufen ist davon abhängig, dass der Austausch mit Klienten in einem geschützten Rahmen stattfindet und so ein Vertrauensverhältnis begründet und aufrechterhalten wird. Alle helfenden Berufe bewegen sich dabei datenschutzrechtlich und im Hinblick auf ihre Verschwiegenheitspflicht in einem Spannungsverhältnis, denn sie sind nicht nur dem Klienten verpflichtet, sondern müssen auch gegenüber Behörden, Schulen, der Polizei, Familien- und Strafgerichten und sonstigen Beteiligten korrekt handeln. Nahezu täglich gilt es abzuwägen:
Datenschutz: Wofür werden
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Produktbeschreibung
Erfolgreiche Arbeit in helfenden Berufen ist davon abhängig, dass der Austausch mit Klienten in einem geschützten Rahmen stattfindet und so ein Vertrauensverhältnis begründet und aufrechterhalten wird. Alle helfenden Berufe bewegen sich dabei datenschutzrechtlich und im Hinblick auf ihre Verschwiegenheitspflicht in einem Spannungsverhältnis, denn sie sind nicht nur dem Klienten verpflichtet, sondern müssen auch gegenüber Behörden, Schulen, der Polizei, Familien- und Strafgerichten und sonstigen Beteiligten korrekt handeln. Nahezu täglich gilt es abzuwägen:

  • Datenschutz: Wofür werden personenbezogene Daten erhoben und dürfen/müssen diese weitergegeben werden?
  • Schweigepflicht: Dürfen anvertraute Geheimnisse weitergegeben werden - gerade auch an Kollegen, im Team, in der Supervision oder in Notwehr?
  • Zeugnisverweigerungsrecht: Wann ist das Verschweigen bestimmter Sachverhalte statthaft?
  • Anzeigepflicht: Müssen bekannt gewordene Straftaten angezeigt werden?


Erfolgreiche Arbeit ist zudem davon abhängig, sein Klientel zu erreichen. Dies geschieht im zunehmenden Maße über digitale Medien, über Messengerdienste. Hier bestehen große Unsicherheiten in der beruflichen Praxis:

  • Darf bzw. in welchem Rahmen darf ein solcher Dienst (z. B. WhatsApp) genutzt werden?
  • Wie funktioniert so ein Dienst eigentlich, welche Daten werden übermittelt?
  • Gibt es datenschutzkonforme Programme, die in der Sozialen Arbeit genutzt werden können?


Das Autorenteam erläutert in dieser Arbeitshilfe Datenschutz und Schweigepflicht in der Sozialen Arbeit Rahmenbedingungen und aktuelle rechtliche Grundlagen zu diesen Fragestellungen und geht auf typische Anwendungsfälle in der Praxis ein.

Autorenporträt
Prof. Dr. jur. Christoph Knödler, vormals Richter am Verwaltungsgericht Regensburg, lehrt Recht an der Hochschule Regensburg, Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften.

Manuel Pehl , B. A. Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen, beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit den rechtlichen Aspekten der Sozialen Arbeit. Er arbeitet derzeit als Jugendsozialarbeiter.