Das Klausurtraining legt daher den Fokus auf das Systemverständnis. Anhand praxisnaher Einzelfälle in unterschiedlichen Aufgaben- und Klausurtypen werden unter anderem der Anwendungsbereich des Datenschutzrechts, die Gewährleistung von Betroffenenrechten und die Befugnisse der Aufsichtsbehörden behandelt. Die Fälle sind gleichermaßen in der privatwirtschaftlichen wie der behördlichen Datenverarbeitung angesiedelt. Vorangestellt ist eine ausführliche Einführung in die datenschutzrechtliche Fallbearbeitung.
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