Die Rahmenbedingungen des betrieblichen Einsatzes biometrischer Systeme sind aus datenschutzrechtlicher Sicht in Deutschland derzeit nicht eindeutig geregelt. Die Beurteilung biometrischer Systeme erfolgt aktuell aus einer einseitig geprägten juristischen Sichtweise, welche die technischen Eigenheiten und Details der entsprechenden Anlagen oftmals sehr allgemein betrachtet.
Das Bundesdatenschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, die spärliche Rechtsprechung in diesem Bereich und eine Reihe datenschutzrechtlicher Konzepte können aber herangezogen werden, um dennoch Richtlinien und Vorgaben für ein datenschutzfreundliches Design und einen rechtskonformen betrieblichen Einsatz biometrischer Systeme abzuleiten.
Diese Arbeit beschäftigt sich am Beispiel von auf dem Tippverhalten basierenden biometrischen Lösungen sowohl mit den gesetzlich begründeten Anforderungen als auch mit den für eine Bewertung notwendigen technischen Details. Sie richtet sich an Entscheidungsträger, welche biometrische Systeme in Unternehmen einführen wollen.
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