Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Hochschule München (in Kooperation Beck Akademie), Veranstaltung: Ausbildungslehrgangs Datenschutz und IT-Recht im Unternehmen, Sprache: Deutsch, Abstract: In Ermangelung aktuell vorhandener Zertifizierungen nach Artikel 42 Datenschutzgrundverordnung beschreibt der Autor, welche Möglichkeiten Unternehmen haben, sich der Anforderung nach Stand der Technik zu stellen und diese Arbeitsweise als Managementsystem (Steuerungsinstrument für Führungskräfte) auf Basis internationaler Normen zertifizieren zu lassen. Es wird aufgezeigt, dass erhebliche Rationalisierungseffekte erreicht werden, wenn wirtschaftlich sensible und wirtschaftlich vorteilhafte Informationen sowie personenbezogene Informationen (und Daten) in Unternehmen gleichermaßen mit der gebotenen Priorität für Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit gemanagt werden. Die Arbeit schließt mit der Schlussfolgerung einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 27001 als Nachweis für den Stand der Technik bei der betrieblichen Durchführung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung hat man den lange notwendigen Paradigmenwechsel vollzogen und ein Datenschutzmanagementsystem etabliert. Eingebettet in Unternehmensprozesse und deren Dokumentation als Grundforderung aus der gesetzlichen Rechenschaftspflicht und der Forderung nach Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sind Unternehmen verpflichtet sich an den Stand der Technik zu halten. Doch was ist der Stand der Technik und wie können Unternehmen nachweisen, dass sie nach Stand der Technik arbeiten. Dieser Frage geht der Autor nach.