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Dieser Band widmet sich einem aktuellen Thema an der Schnittstelle des Daten- und Insolvenzrechts. Immer mehr Nutzer speichern ihre Daten in der Cloud, laden Filme und Musik im Internet herunter oder verbringen ihre Zeit beim Online-Gaming. Doch was passiert mit den gespeicherten Daten, wenn über das Vermögen eines datenverwaltenden Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wird? Kann der Nutzer weiter auf die Daten zugreifen oder zumindest deren Herausgabe verlangen? Diese Fragen sind in einer von großen Datenmengen geprägten Welt – heute wie auch in Zukunft – von zentraler Bedeutung.…mehr

Produktbeschreibung
Dieser Band widmet sich einem aktuellen Thema an der Schnittstelle des Daten- und Insolvenzrechts. Immer mehr Nutzer speichern ihre Daten in der Cloud, laden Filme und Musik im Internet herunter oder verbringen ihre Zeit beim Online-Gaming. Doch was passiert mit den gespeicherten Daten, wenn über das Vermögen eines datenverwaltenden Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wird? Kann der Nutzer weiter auf die Daten zugreifen oder zumindest deren Herausgabe verlangen? Diese Fragen sind in einer von großen Datenmengen geprägten Welt – heute wie auch in Zukunft – von zentraler Bedeutung. Betroffene Unternehmen wie Privatpersonen haben nämlich ein starkes Interesse daran, alsbald wieder auf „ihre“ Daten zugreifen zu können.
Die Publikation geht diesen Problemstellungen am Beispiel der besonders virulenten Cloud-Speicher-Verträge als auch anhand anderer Datenverträge mit datenverwaltendem Charakter nach, namentlich E-Mail- und Messenger-Diensten, Video- und Audio-on-Demand-Angeboten und dem Online-Gaming Bereich. Schwerpunktmäßig wird die Frage des Fortbestands der ausgewählten Datenverträge in der Insolvenz nach §§ 108 Abs. 1 S. 1, 103 InsO sowie die Möglichkeit der Aussonderung von Daten nach § 47 InsO untersucht. In diesem Kontext wird auch die Zuordnung von Daten thematisiert.
Autorenporträt
Die Autorin Maxime von Dreusche war von 2020 bis 2022 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Insolvenzrecht der Universität Bonn. Seit April 2022 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Bonn.