Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Romanistik - Hispanistik, Note: 1,3 (sehr gut), Humboldt-Universität zu Berlin (Insitut für Romanistik), Veranstaltung: Spaniens Weg in die Moderne, Sprache: Deutsch, Abstract: „Als Ausgangspunkt eines Prozesses des demokratischen Umbruchs (ruptura democrática) muß man die Freiheit für alle, das heißt die Grundfreiheiten fordern ... und als Endpunkt dieses Prozesses des Umbruchs muß man die Einleitung eines verfassungsgebenden Prozesses erreichen.“ (Pina 1993, S. 21) Dieses war die Forderung des Generalsekretärs des PSOE – Felipe Gonzáles – im April 1976 angesichts der noch gültigen Gesetze des Franco-Regimes in Spanien und der Notwendigkeit einer neuen Verfassungsordnung zur Bewältigung des Übergangs von der Diktatur zum Rechtsstaat. Nach dem Tod Francos und dem damit verbundenen Fall der Diktatur fand die erste freie Wahl des Parlaments statt. Daraus hervorgegangen ist als stärkste Partei die UCD (Union de Centro Democrático – Demokratische Zentrumsunion) mit Adolfo Suárez. Ins Parlament wurden außerdem der PSOE (Partido Socialista Obrero Español – Spanische Sozialistische Arbeiter-Partei) gewählt, der die stärkste Fraktion der Opposition darstellte, der PCE (Partido Comunista Español – Spanische Kommunistische Partei), die AP (Alianza Popular – Volksallianz) als rechte Partei Spaniens und die Katalanischen Nationalisten. Im Dezember 1976 brachte der PSOE den Vorschlag eines „Verfassungskompromisses“ ein, das heißt ein Übereinkommen zwischen den früheren politischen Kräften zur Erreichung einer demokratischen und offenen Verfassung, aus der autokratische Relikte verschwinden sollten und die allen politischen, demokratischen Kräften gleichartige Chancen bieten sollte. Aus der Regierungserklärung von Suárez im Juli 1977 ist ersichtlich, daß die Prioritäten in erster Linie auf eine neue Verfassungsordnung gesetzt werden mußten. Er betonte die Notwendigkeit „so schnell wie möglich den Cortes Generales einen Verfassungsentwurf vorzulegen“. (Bernecker 1997, S. 233) 1976 wurden bereits in einem Reformgesetz („Proyecto de ley para la Reforma Política“) die Vorentscheidungen für die Verfassung festgehalten – Volkssouveränität, parlamentarische Demokratie und das Zwei-Kammer-System („congreso y senado“).