Durch die VVG-Reform haben sich für die Haftpflichtversicherung neue Fragestellungen ergeben, die in der Fachliteratur insbesondere für die D&O-Versicherung diskutiert werden. Dies umfasst vor allem die Folgen aus dem Wegfall des Anerkenntnisverbots (§ 105 VVG) und aus der Möglichkeit, den Freistellungsanspruch an den geschädigten Dritten abzutreten (§ 108 Abs. 2 VVG). In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass in einer überwiegenden Anzahl von D&O-Versicherungsfällen die Gesellschaft selbst von ihren Organmitgliedern geschädigt wurde. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft als Versicherungsnehmer den Ersatz ihres Schadens nicht direkt von der D&O-Versicherung einfordern kann. Voraussetzungen und Folgen einer solchen direkten Inanspruchnahme der Versicherung durch die geschädigte Gesellschaft werden in der vorliegenden Arbeit untersucht. Dabei spielt auch eine Rolle, dass der Bundesgerichtshof bereits zu ähnlichen Konstellationen Stellung bezogen hat. Die Arbeit richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker, die mit der D&O-Versicherung befasst sind. Darüber hinaus besitzen viele der diskutierten Aspekte auch für die allgemeine Haftpflichtversicherung Gültigkeit.
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