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Durch die VVG-Reform haben sich für die Haftpflichtversicherung neue Fragestellungen ergeben, die in der Fachliteratur insbesondere für die D&O-Versicherung diskutiert werden. Dies umfasst vor allem die Folgen aus dem Wegfall des Anerkenntnisverbots (§ 105 VVG) und aus der Möglichkeit, den Freistellungsanspruch an den geschädigten Dritten abzutreten (§ 108 Abs. 2 VVG). In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass in einer überwiegenden Anzahl von D&O-Versicherungsfällen die Gesellschaft selbst von ihren Organmitgliedern geschädigt wurde. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die…mehr

Produktbeschreibung
Durch die VVG-Reform haben sich für die Haftpflichtversicherung neue Fragestellungen ergeben, die in der Fachliteratur insbesondere für die D&O-Versicherung diskutiert werden. Dies umfasst vor allem die Folgen aus dem Wegfall des Anerkenntnisverbots (§ 105 VVG) und aus der Möglichkeit, den Freistellungsanspruch an den geschädigten Dritten abzutreten (§ 108 Abs. 2 VVG). In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass in einer überwiegenden Anzahl von D&O-Versicherungsfällen die Gesellschaft selbst von ihren Organmitgliedern geschädigt wurde. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft als Versicherungsnehmer den Ersatz ihres Schadens nicht direkt von der D&O-Versicherung einfordern kann. Voraussetzungen und Folgen einer solchen direkten Inanspruchnahme der Versicherung durch die geschädigte Gesellschaft werden in der vorliegenden Arbeit untersucht. Dabei spielt auch eine Rolle, dass der Bundesgerichtshof bereits zu ähnlichen Konstellationen Stellung bezogen hat. Die Arbeit richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker, die mit der D&O-Versicherung befasst sind. Darüber hinaus besitzen viele der diskutierten Aspekte auch für die allgemeine Haftpflichtversicherung Gültigkeit.

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Autorenporträt
Herr Dr. Malte Ingwersen, Jahrgang 1983, ist in Hamburg aufgewachsen und hat dort am Carl-von-Ossietzky Gymnasium 2003 das Abitur abgelegt. Zum Wintersemester 2004/2005 begann er mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Dort war er als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht I von Prof. Dr. Holger Altmeppen tätig. Nach dem Grundstudium wechselte er an die Westfälische-Wilhelms-Universität Münster, wo er als studentischer Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Versicherungswesen arbeitete. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung im März 2009 mit einem wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt im universitären Teil begann Herr Ingwersen mit der Promotion am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht IV bei Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann. Im Oktober 2010 trat der Autor in den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Düsseldorf ein, Teile davon absolvierte er in der Deutschen Botschaft in Prag und in einer Rechtsanwaltskanzlei in Dubai.