Die Anwendung des Verfassungsrechts auf die sich stetig wandelnde Lebenswirklichkeit ist historisch gebunden, nicht aber historisch determiniert. Der Verfassungsnormsetzer delegiert Konkretisierungsspielräume an künftige Generationen, in denen sie die Entwicklung der Verfassung ohne Änderung ihres Textes vollziehen. Maximilian Schneider arbeitet das komplexe Zusammenspiel entstehungs- und geltungszeitlicher Momente in der Verfassungsanwendung heraus. Dafür nutzt er die in der deutschen Rechtswissenschaft bislang weitgehend unbeachtet gebliebenen Erkenntnispotenziale der jüngeren US-amerikanischen Methodendebatte um den Originalism . Er zeigt, wie methodologisch konsistent von entstehungszeitlicher Auslegung gesprochen werden kann, ohne dass diese in eine Versteinerung der Verfassungsanwendung mündet, und warum sie normativ geboten ist. Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin; Visiting Researcher an der Yale Law School; Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen u.a. beim Bundesministerium der Justiz und am Bundesverfassungsgericht; 2023 Promotion (HU Berlin).
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