Die Abhandlung typologisiert aus rechtsanwendungsorientierter Perspektive verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung, bei denen zufällig ausgewählte Bürger in einem strukturierten Verfahren auf politisch-administrative Entscheidungen Einfluss nehmen. Dadurch bringt sie diese - an Bedeutung gewinnenden Formate - stärker als bislang auf das Radar der Staatsrechtswissenschaft. Sie nimmt dies auch zum Anlass, den Diskurs um ein verfassungsrechtliches Modell demokratischer Legitimation zu restrukturieren, um dessen Kernzweck - die Reservierung staatlicher Machtpotenziale für allgemeinnützige Zwecke - wieder in den Fokus zu rücken. Ein Plädoyer für eine interdisziplinär informierte, aber rechtsmethodisch disziplinierte Legitimationsdogmatik.
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