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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,7, Fachhochschule Erfurt (Prüfungs- und Treuhandwesen), Veranstaltung: Prüfungs- und Treuhandwesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hausse an den internationalen Kapitalmärkten der neunziger Jahre bewegte viele Unternehmen, beeinflusst durch Investmentbanken mit der Aussicht auf schnelle Kapitalbeschaffung zum Gang an die Börse (Going Public). Die hohen Bewertungen und der daraus resultierende Finanzmittelzufluss stellten enorme Wachstumschancen, der zumeist jungen Start-ups, in Aussicht. Doch mit dem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,7, Fachhochschule Erfurt (Prüfungs- und Treuhandwesen), Veranstaltung: Prüfungs- und Treuhandwesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hausse an den internationalen Kapitalmärkten der neunziger Jahre bewegte viele Unternehmen, beeinflusst durch Investmentbanken mit der Aussicht auf schnelle Kapitalbeschaffung zum Gang an die Börse (Going Public). Die hohen Bewertungen und der daraus resultierende Finanzmittelzufluss stellten enorme Wachstumschancen, der zumeist jungen Start-ups, in Aussicht. Doch mit dem Platzen der "Spekulationsblase" 2000, und der damit einhergehenden Baisse an den Kapitalmärkten, gewinnt die Überprüfung der Börsennotierung zunehmend an Bedeutung. Eine durch den Aktienkurs bedingte niedrige Marktkapitalisierung im Verhältnis zum wahren Unternehmenswert verbirgt die Gefahr einer feindlichen Übernahme, um dem zu begegnen ist ein Rückzug von der Börse (Going Private), u.a. auch durch den Widerruf der Zulassung zur amtlichen Notierung nach dem Börsengesetz (Delisting) möglich. 1 Ausführend folgen noch andere Gründe, die ein Delisting von Kapitalmärkten rechtfertigen. Ein Delisting führt tiefe Einschnitte in der Eigentümerstruktur mit sich, diese können sich auf die Rechte des Aktionärs (im folgenden auf Minderheitsaktionäre beschränkt) auswirken. Da in Deutschland, im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Ländern, bis Mitte vorigen Jahres keine präzise Regelungen im Rahmen der Behandlung von Minderheitsaktionären vorhanden waren, befasst sich diese Arbeit mit einem brandaktuellem Thema.

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