Der moderne Leser stößt bei der Lektüre der Schriften Carl Schmitts immer wieder auf Passagen, die Befremdung auslösen. So konstatiert der Staatsrechtler in seinem Werk "Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus", Bolschewismus und Faschismus seien zwar wie jede Diktatur antiliberal, nicht aber notwendig antidemokratisch (GLP, 22). Schmitt postuliert einen radikalen Gegensatz zwischen Liberalismus und Demokratie. Während Liberalismus für ihn gleichbedeutend mit Individualismus und gesellschaftlichem Pluralismus ist, versteht er Demokratie als die Herrschaft eines homogenen Volkskollektivs. Carl Schmitts Demokratiebegriff steht somit einer pluralistischen Demokratiekonzeption wie der Ernst Fraenkels, der gerade das Vorhandensein von gesellschaftlicher Pluralität als Kennzeichen von Demokratie gilt, diametral entgegen. Die konsequente Trennung von Liberalismus und Demokratie im Gedankengut Carl Schmitts ruft beim Leser vor allem deshalb Irritationen hervor, weil die westlichen Demokratien seit beinahe einem Jahrhundert liberale Demokratien sind. Dennoch handelt es sich bei Liberalismus und Demokratie um unterschiedliche Phänomene, die nie untrennbar miteinander verknüpft waren. Zakaria weist auf die Existenz liberaler Autokratien und illiberaler Demokratien hin und konstatiert in der heutigen Zeit den "Trend zur illiberalen Demokratie". Ihm zufolge blüht die Demokratie, nicht jedoch der konstitutionelle Liberalismus. Auch das Demokratiemessverfahren von Freedom House, das sich aus der Skala der politischen Rechte und der der Bürgerrechte zusammensetzt, trägt diesem möglichen Auseinanderfallen von Demokratie und Liberalismus Rechnung. Basierend auf derartigen Informationen erscheint die von Schmitt vorgenommene Trennung zwischen Liberalismus und Demokratie weniger irritierend und erstaunlich aktuell. Der Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit liegt auf der Analyse des Demokratiebegriffes Carl Schmitts. Auf der Grundlage der Ausführungen zum Demokratieverständnis Carl Schmitts soll abschließend gefragt werden, ob das Aufzeigen von Kontinuitäten zwischen seiner Parlamentarismuskritik und der Hans Herbert von Arnims, wie dies Andreas Wirthensohn tut, legitim ist oder ob hierbei einzelne Gedanken zu stark aus dem sie umgebenden Kontext gelöst werden.
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