Eine Theorie der Demokratie, die Demokratie als eine Form des öffentlichen Vernunftgebrauchs bestimmt, versteht sich heute keinesfalls mehr von selbst. Von der einen Seite trifft sie auf eine politische Realität, die statt durch den Austausch von Gründen mittlerweile mehr durch Verfälschung oder Leugnung von Fakten, gesellschaftliche Polarisierung und populistische Agitation geprägt erscheint. Von der anderen Seite richten sich gerade in den Zeiten des Klimawandels viele Hoffnungen weniger auf demokratische Verfahren als auf die Durchsetzung eines objektiv Richtigen, wie man es exemplarisch in der Sozialfigur des Experten verkörpert sieht. Nach wie vor liegt aber die Vorstellung eines öffentlichen Vernunftgebrauchs sowohl unseren normativen Intuitionen von Demokratie als auch der Interpretation der Verfassung zugrunde: als ein Maßstab, der es überhaupt erst ermöglicht, Fehlentwicklungen als solche zu erkennen und zu benennen. Daraus ergeben sich zugleich Elemente einer Demokratietheorie des Grundgesetzes. Geboren 1960; Studium der Rechtswissenschaft in Marburg; Referendariat in Frankfurt a. M.; 1994 Rechtsanwalt ebda.; 1992 Promotion; 1997 Habilitation; 1999-2015 Professor an der Universität Mainz; Inhaber der Professur für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität Frankfurt.
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