Gustav Radbruchs staatstheoretisches und staatsrechtliches Werk tritt in der Wahrnehmung - nicht jedoch in seiner Bedeutung - hinter seinem rechtsphilosophischen und strafrechtlichen Werk zurück. Diesem Befund tritt die vorliegende Arbeit entgegen und stellt das verfassungsrechtliche Denken Radbruchs umfassend in einer übergreifenden Perspektive dar. Dabei werden Biographie, rechtsphilosophische Grundlegung und staatsrechtliche Ansätze in den Blick genommen, um die verschiedenen Arbeiten zusammenzufügen, Zusammenhänge aufzuzeigen und Radbruchs Konzept eines demokratischen Parteienstaates in seinen Voraussetzungen nachzuvollziehen.°°Radbruch hat als Kulturphilosoph staats- und demokratietheoretische Fragen rechtsphilosophisch durchdacht. Seine Rechtsphilosophie duldet nicht nur Widersprüche, sondern setzt sie voraus. Das von ihm aufgestellte Konzept eines demokratischen Parteienstaates ist ein komplexes Bild des Parlamentarismus. Mit realistischem Zugriff und dem Verzicht auf idealistische Demokratie- oder Repräsentationsvorstellungen konnte er den Parlamentarismus in seinem Eigenwert und seinen Möglichkeiten darstellen, ohne die notwendigen Voraussetzungen auszuklammern.
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