Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 2,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit setzt sich mit dem Menschenrecht der eigenen Meinung in Form von Bild, Ton und Schrift auseinander. Dabei geht es um die Frage, ob das Demonstrationsrecht mit der allgemeinen Schulpflicht vereinbar ist. Besonders steht die jüngere Generation bis zu einem Alter von bis zu 18 Jahren im Fokus, da diese von der allgemeinen Deutschen Schulpflicht und dem zugehörigen allgemeinen Schulpflichtgesetz geschützt sind und werden. Das Ziel dieser Arbeit ist es, eine rechtlich legale Lösung zu finden, die weder die eigene Meinungsfreiheit noch die allgemeine Schulpflicht verletzt. Folglich muss eine Lösung gefunden werden, die die beiden Bereiche bestmöglich vereint, sodass auch den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit offensteht, ihre Meinung in jeglicher Form kund zu tun. Zunächst werden in Teil 2 und Teil 3 die Grundlagen des jeweiligen Bausteins näher erläutert, sowie in die jeweilige Thematik mit allen Besonderheiten und Problemen eingeführt. Weiterführend wird in Teil 4 eine mögliche Vereinbarung beider Bausteine angeregt und mögliche Probleme offengelegt. Vielmehr wird versucht, eine Lösung zu erschaffen, die eine Vereinbarung des Demonstrationsrechts und der allgemeinen Schulpflicht ermöglicht. Zur Abrundung wird in Teil 5 dieser Hausarbeit auf praktische Anschauungsbeispiele näher eingegangen und anhand dieser aufgezeigt wie eine mögliche Vereinbarung aussehen könne. Dabei wird sich speziell auf bayerische Besonderheiten und mögliche Unterschiede an den bayerischen Schulen in ihrer Form und Größe eingegangen. Die Arbeit endet in Teil 6 mit einem Fazit sowie der Beantwortung der Eingangs gestellten wissenschaftlichen Forschungsfrage.