Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Berlin früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) hat eine lange Tradition und eine große Vergangenheit. Dennoch sind seine Marktanteile stark rückläufig. Insbesondere in den angelsächsischen Ländern hat nicht nur die Anzahl finanzschwacher, sondern auch finanzstarker VVaG rapide abgenommen. In einzelnen Versicherungssparten ist diese Rechtsform kaum noch vorhanden. In diesem Zusammenhang spielt die Demutualisierung eine bedeutende Rolle. Der Begriff Demutualisierung ist kein Rechtsbegriff, sondern ein Oberbegriff für umwandlungsrechtliche Verfahren, durch die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in Versicherungsaktiengesellschaften umgewandelt werden können. In den letzten Jahren hat sich weltweit ein regelrechter Demutualisierungstrend abgezeichnet, der die Umwandlung zahlreicher Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit zur Folge hatte. Angesichts der abnehmenden Bedeutung der VVaG liegt das Ziel dieser Arbeit darin, die Gründe für diese Entwicklung und den weltweiten Demutualisierungstrend zu eruieren. Zu diesem Zweck werden die Besonderheiten des VVaG und der Versicherungs-AG herausgearbeitet, um eine eventuelle Vorteilhaftigkeit einer der beiden Rechtsformen zu ermitteln. Zudem wird untersucht, ob die Rechtsform des VVaG für das Tätigen von Versicherungsgeschäften Nachteile birgt oder ob der Rückgang der VVaG in einem schlechten Allgemeinzustand von Unternehmen dieser Rechtsform zu suchen ist. Darüber hinaus werden die Demutualisierungsmöglichkeiten dargestellt, derer sich deutsche VVaG bedienen können. Die Möglichkeiten britischer VVaG werden ebenfalls kurz skizziert. Des Weiteren werden die Vor- und Nachteile einer Demutualisierung für den VVaG und seine Mitglieder analysiert, um die Chancen und Risiken einer Demutualisierung zu verdeutlichen. Insbesondere soll der Frage nachgegangen werde, ob eine Demutualisierung für VVaG wirklich notwendig und erstrebenswert ist.