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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 12 Pkt., Universität Bielefeld (Fakultät für Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Grundseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Zur Steigerung der Effizienz bei der Fahndung nach Terroristen ist § 111 StPO im Rahmen der sog. Anti-Terrornovelle von 1978 eingefügt worden und ermöglicht beim Verdacht der Begehung von Straftaten nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB und § 129 a StGB mit den dort aufgeführten Straftaten die Einrichtung von Kontrollstellen. Das sind Sperren, die auf öffentlichen…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 12 Pkt., Universität Bielefeld (Fakultät für Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Grundseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Zur Steigerung der Effizienz bei der Fahndung nach Terroristen ist § 111 StPO im Rahmen der sog. Anti-Terrornovelle von 1978 eingefügt worden und ermöglicht beim Verdacht der Begehung von Straftaten nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB und § 129 a StGB mit den dort aufgeführten Straftaten die Einrichtung von Kontrollstellen. Das sind Sperren, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie sonst öffentlich zugänglichen Orten errichtet werden. Diese Vorschrift soll hinsichtlich ihrer Auswirkungen mit dem Ziel untersucht werden, ob ein Grenzbereich rechtsstaatlichen Handelns vorliegt. Im Rahmen dieser Arbeit sollen daher folgende Fragen Gegenstand einer rechtlichen und rechtsphilosophischen Betrachtung sein : welche weiteren Auswirkungen entstehen, die sich über die Erduldung der Maßnahme hinaus ergeben können (Datensammlungen) inwieweit verschwimmen repressive und präventive Zielsetzungen, das heißt, mutieren das Strafprozeßrecht und das Polizeirecht zu einer Art "Strafpolizeiprozeßrecht" durch das Verschwimmen von Grenzen ? muß der Staat notwendigerweise in die Freiheitsrechte unbeteiligter Bürger eingreifen oder anders ausgedrückt: muß der Bürger für eine allgemeine, vom Staat definierte, "öffentlichen Sicherheit" solche Eingriffe erdulden ?

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