Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Rundfunk und Unterhaltung, Note: 1,3, Technische Universität Dresden (Institut für Kommunikationswissenschaft), Veranstaltung: Medienkonvergenz, Sprache: Deutsch, Abstract: Auch wenn sich der Untertitel dieser Arbeit etwas polemisch liest, so bringt er doch die Tatsache zum Ausdruck - und dies sei vorweg genommen -, dass es sich bei dem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht um der Weisheit letzten Schluß handelt. Dieser Vertrag ist in erster Linie ein Kompromiss. Dies muß er auch sein. Zu groß ist die Bandbreite der Akteure, welche auf die Verhandlungen Einfluß genommen haben. Hoch waren die Erwartungen und die Anforderungen an diesen Text. Schließlich geht es um die Definition der Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland vor dem Hintergrund der Etablierung der Neuen Medien und hier in erster Linie des Mediums Internet. Waren die medialen Verbreitungswege vor zehn Jahren noch größtenteils getrennt, so erlaubt die Digitalisierung heute auch die Nutzung von Radio und Fernsehen via Standart Internet Protokoll und selbst die traditionelle Zeitung liegt bereits in digitaler Form vor (Stichwort e-paper). Diese Entwicklung beschreibt gleichzeitig die prominenteste Dimension dessen, was man unter technischer Konvergenz zusammenfassen kann; die unterschiedlichen Medien verlangen nicht mehr unterschiedliche Empfangsgeräte sondern nur noch den PC, den Laptop oder gar nur noch ein internetfähiges Mobiltefelon. Und selbst die klassischen Printprodukte drängen über diesen Weg auf den Markt der Tertiärmedien. (...) Der 12. RFÄStV soll nun nicht nur mit unklaren Begriffsdefinitionen aufräumen, vielmehr soll die Rolle der öffentlich-rechtlichen Sender im digitalen Zeitalter neu bestimmt und den privaten Anbietern gegenüber abgegrenzt werden. Im Wesentlichen geht es dabei um eine Präzisierung des Programmauftrages und die Entfaltungsmöglichkeiten im Medium Internet. (...) Diese Arbeit soll die wesentlichen Kernpunkte in der Diskussion um den neuen Staatsvertrag heraus arbeiten, die Kontrahenten und ihre Argumente beleuchten und auf immer noch bestehende Problemfelder hinweisen. Als Kernthese fungiert die Bewertung des neuen Staatsvertrages als Chance für die öffentlich-rechtlichen Sender und nicht als deren rechtliche Einengung. Haben diese doch nun die Möglichkeit, sich auf ihrem ureigenen Kompetenzfeld neu zu profilieren; als seriöse und unabhängige Anbieter von Informationen und damit die Möglichkeit, der These der inhaltlichen Konvergenz von privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern entgegen zu wirken.
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