Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,0, BA Hessische Berufsakademie, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 1994 trat das Gesetz zur Deregulierung des Aktienrechts in Kraft. Der Grund hierfür war, dass der Gesetzgeber erkannt hatte, dass das Aktienrecht mit seiner besonderen Formstrenge besonders für kleinere und mittlere Unternehmen schwer anzuwenden war. Die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft bot damit wenig Anreiz. Der Erfolg durch die Liberalisierung des Aktienrechts war zunächst sehr überschaubar, gipfelte jedoch mit dem Börsengang der Deutschen Telekom AG und der Einführung des "Neuen Marktes" in einem Höhepunkt, der zu einem Ansturm auf die Rechtsform der Aktiengesellschaft führte, welcher bis ins Jahr 2001 nicht abebben wollte. Ein Jahr zuvor kam es jedoch zu einem allgemeinen Abwärtstrend der Weltbörsen, der in seiner Dimension die gerade erlebte Hausse sogar noch überflügelte. Dem Platzen der "New Economy Blase" fiel u. a. der Neue Markt zum Opfer, der, nachdem er unter seinen Ausgangswert fiel, von der Deutschen Börse AG abgeschafft und ersetzt wurde. Die einst gefeierten Lenker der New Economy standen schon bald als inkompetente Manager mit unterentwickelten Geschäftsmodellen am Pranger und wurden oftmals noch strafrechtlich verfolgt. Es kam zu einschneidenden Kurseinbrüchen in allen Börsensegmenten und einem Erliegen der Neuemissionen im Jahr 2003. Es stellt sich die berechtigte Frage, inwiefern ein Börsengang in einem solchen Umfeld überhaupt Sinn macht und ob sich die Rahmenbedingungen seitdem verändert haben.
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