Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Allgemeine Soziale Dienst kann als ein behördliches Angebot auf kommunaler- und Kreisebene gesehen werden. Dabei fallen die Einzelfallhilfe, präventive Tätigkeiten sowie das Kooperieren mit freien Trägern in ihr Aufgabengebiet. Ein wichtiger Punkt in der Vorstellung des ASD ist, dass sich die Stellen der ASD in Deutschland in ihrer Organisationsform und zum Teil auch in ihren Aufgabengebieten voneinander unterscheiden und es somit auch an einer verbindlichen Definition der ASD in ihrer Struktur und ihren Aufgabengebieten fehlt. Im Allgemeinen kann der ASD als „Basisdienst der sozialen Arbeit“ (Greese 1994, S.45) verstanden werden. Er umfasst eine Reihe an behördlichen Angeboten in der Familienfürsorge, die als Grundlage des Sozialsystems auf kommunaler Ebene gesehen werden können, da die Leistungen im Rahmen des Kreises und der Kommune umgesetzt werden. Da diese Dienste an einem Amt angegliedert sind und somit auf Gemeindeebene fungieren, unterliegen sie der Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG, das wiederum die bereits erwähnten Unterschiede in ihrer Struktur erklärt. Zusammengefasst gibt es „keine überregional gültige Organisationsform des ASD“ (Merchel 2003, S. 45). Der ASD entwickelte sich aus der kommunalen Familienfürsorge, wobei die Familie heute nicht mehr alleine im Vordergrund der Zielgruppen steht; weitere Adressaten sind Eltern, Elternteile, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie auch ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Die Rechtsgrundlagen der Tätigkeiten des ASD bilden die Sozialgesetze, insbesondere das SGB VIII und das SGB XII sowie das BGB.