Die Stellung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (im Folgenden ASD genannt) innerhalb des deutschen Sozialsystems kann als zentral eingeschätzt werden. Innerhalb von Kreis und Kommune fasst er eine Reihe von behördlichen Angeboten zur Familienfürsorge zusammen (vgl. Kreft/Mielenz 1996, S.32). "Der ASD bildet auf der Kommunalen Ebene die Grundlage des Sozialsystems." (Textor 1994, S. 9) Der Begriff ASD umschreibt demnach eine institutionelle Gegebenheit einer Kommune, die verschiedenartige Hilfen für Menschen leisten soll und dabei "...annähernd gleiche Ausgangschancen für die Bevölkerung von Städten und Kreisen..." (Schellhorn/Feldmann 1983, S.15) schafft. Die Struktur der Allgemeinen Sozialen Dienste hat vielfältige Ausprägungsformen und variiert von Kommune zu Kommune. In welcher Weise die Organisation des ASD aufgebaut ist, hängt maßgeblich von der historischen Entwicklung der Gemeinde und von den Zielen und Standpunkten zur Sozialstruktur innerhalb der Kommune oder des Kreises ab. "In der Praxis finden sich organisatorische Zuordnungen des ASD zum Jugendamt, zum Sozialamt oder zum Gesundheitsamt. Außerdem gibt es den ASD als selbständige Organisationseinheit." (Becker/Mulot/Wolf 1997, S. 843) Des weiteren existieren in den neuen Bundesländern auch Organisationsformen mit reduzierter Aufgabenzuweisung. So ist zum Beispiel mancherorts der ASD ausschließlich für ein Amt, das Sozialamt, das Jugendamt oder das Gesundheitsamt der Kommune tätig. In solchen Gemeinden sind somit 3 allgemeine soziale Dienste vorhanden (vgl. Becker/Mulot/Wolf 1997, S. 843). Die vorliegende Arbeit will einen Überblick über die Strukturen, Historie, Ziele, Aufgaben, gesetzliche Grundlagen, Handlungsansätze und Arbeitsformen des Allgemeinen Sozialen Dienstes geben und zudem auch einige probleme aufzeigen, die immer wieder auftreten.
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