Trotz der ökonomischen Relevanz von Insolvenzfällen mit seerechtlichen Implikationen mangelt es bisher an wissenschaftlichen Arbeiten zu den damit verbundenen Problemstellungen. Die Ziele des Insolvenzverfahrens werden hierbei insbesondere durch einen Arrestvollzug in Seeschiffe konterkariert. Die Abhandlung leistet einen Beitrag zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Thematik und beinhaltet praxisorientierte Lösungsvorschläge. Hierzu werden die Schutzmechanismen des deutschen und englischen Insolvenzrechts rechtsvergleichend untersucht und an ihrer grenzüberschreitenden Wirkung gemessen. In Deutschland lässt sich ein effektiver Schutz auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage nur durch eine der bisher einhelligen Meinung widersprechende Einordnung eingetragener Seeschiffe als bewegliche Gegenstände begründen. Dogmatischer Ansatzpunkt ist eine teleologisch-differenzierte Auslegung der insolvenzrechtlichen Legaldefinition unbeweglicher Gegenstände in § 49 InsO.
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