Lange bestand hinsichtlich der ärztlichen Pflicht zur Offenbarung von Behandlungsfehlern in Literatur und Rechtsprechung ein diffuses Meinungsbild. Mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes 2013 hat sich eine weitere Diskussion erübrigt. Im Zuge der Gesetzesreform wurde ein entsprechender behandlungsvertraglicher Informationsanspruch des Patienten in das BGB aufgenommen. Angesichts des früheren Meinungsstreits zu dieser Thematik verwundert es jedoch kaum, dass es sich um eine der umstrittensten Vorschriften des Patientenrechtegesetzes handelt. Die Arbeit liefert neben der Klärung etlicher Rechtsunsicherheiten auch eine Verfassungsmäßigkeitsprüfung dieser Regelung sowie alternative Anreize zu einem offenen Umgang mit Behandlungsfehlern.
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